​Privatverordnung

​Jeder kann die Vorteile der privaten Behandlung wählen. Dazu brauchen Sie nicht privat versichert zu sein.

​Kassenverordnung

Bei der Verordnung der Therapie durch den Arzt, werden nur die Anwendungen erstattet, die der Heilmittelkatalog vorgibt

​Geschenkangebote

Falls Sie jemandem eine Freude machen wollen können Sie bei uns Geschenkgutscheine für bspw. Gruppentherapien erwerben. 

​Kursangebote

​Gruppentherapien sollen ergänzend und über einen längeren Zeitpunkt den Erfolg von Einzeltherapien sichern.

Gerätegestützte Krankengymnastik

Unter Anleitung trainieren Sie individuell Ihre Schwachstellen  durch gerätegestützte Krankengymnastik .

​Angebote

Privatverordnung

Bei der Verordnung der physikalischen Therapie durch den Arzt oder Heilpraktiker, erhalten Sie nach Abschluss des jeweiligen Rezeptes ihre Abrechnung.

Zusätzlich können Sie ihre Therapie durch Alternativangebote unserer Praxis erweitern. Nutzen Sie unser spezielles Wissen und unsere Erfahrung - wir beraten Sie gerne.

Kassenverordnung

Bei der Verordnung der physikalischen Therapie durch den Arzt, werden nur die Anwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, die der Heilmittelkatalog vorgibt.   

Verordnungen von Heilpraktikern oder Selbstverordnungen werden grundsätzlich von den Kassen nicht erstattet.  

Sie können jedoch als Kassenpatient auch das erweiterte Angebot unserer Anwendungen nutzen, wenn Sie bereit sind die Mehrkosten selbst zu übernehmen.   

Es gelten dann die Preise für Privatliquidationen.

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